Lobbyregister, Transparenzregister‚ Handelsregister, Stiftungsregister und weitere mögliche Registerpflichten bestehen für Stiftungen und andere steuerbegünstigte Körperschaften. Nicht erst mit der Einführung des Zuwendungsempfängerregisters zum 1.1.2024 und des reformierten Lobbyregistergesetzes zum 1.3.2024 ist die Regelungsdichte an möglichen Registerpflichten weiter angewachsen.
In dem Beitrag „Mögliche Registerpflichten von steuerbegünstigten Körperschaften: Ein Überblick“ in der Ausgabe 31|2024 des Betriebs-Berater zeigen Benjamin Weber, Rechtsanwalt und Partner bei den Deutsche Stiftungsanwälten, und Marcel Werner, Chefjustiziar bei der Stiftung Mercator GmbH und Of Counsel bei den Deutsche Stiftungsanwälten, überblicksartig die wesentlichen Registerpflichten auf und sensibilisieren insbesondere dafür, welche Konsequenzen bei möglichen Compliance-Verstößen gegen die Eintragungspflichten für die betroffenen Körperschaften drohen.
- Welche Register sind für Stiftungen und andere steuerbegünstigte Körperschaften von Relevanz?
- Welche Pflichten ergeben sich für Stiftungen und andere steuerbegünstigte Körperschaften aus den einzelnen Registern?
- Welche Sanktionen drohen bei Nichtbefolgung der Eintragungspflichten?
- Praktischer Überblick über Lobbyregister, Transparenzregister‚ Zuwendungsempfängerregister, Handelsregister, Stiftungsregister, Vereinsregister
Zitiervorschlag: Weber/Werner, BB 2024, 1739-1745