19.12.2023

Die Deutschen Stiftungsanwälte wachsen auch in 2023 weiter

Nach einem äußerst erfolgreichen Jahr bauen die Deutschen Stiftungsanwälte ihre personelle Präsenz im letzten Quartal weiter aus. Fortan verstärkt Zita von Klot-Wesemann das Team der Deutschen Stiftungsanwälte am Berliner Standort. Zudem konnte RA Marcel Werner von der Stiftung Mercator GmbH als Of Counsel gewonnen werden.

Zita von Klot-Wesemann wechselt zu den Deutschen Stiftungsanwälten

Bereits seit 1. Oktober 2023 verstärkt Zita von Klot-Wesemann die Berliner Präsenz der Deutschen Stiftungsanwälte. Zuvor war sie als Senior Legal Counsel bei der Nufin GmbH in Berlin tätig. Ihren beruflichen Werdegang startete sie als Managerin Business & Legal Affairs bei der Universal Music GmbH sowie als Mitglied des Aufsichtsrats der Atai Life Science AG. Fortan berät Zita von Klot-Wesemann Mandantinnen und Mandanten in Belangen des Gesellschafts-, Gemeinnützigkeits- und Erbrechts am Berliner Standort der Deutschen Stiftungsanwälte.

Frau Klot-Wesemanns rechtliche Expertise wird durch ihre Ausbildung zur Systemischen Coachin für Life und Business sowie als Paartherapeutin ergänzt. Neben ihrem beruflichen Engagement für das Non-Profit-Recht ist sie als ehrenamtliche Unterstützerin des Vereins Junge Helden e.V. tätig und klärt junge Erwachsene über das Thema Organspende auf.

„Mit Zita von Klot-Wesemann haben wir eine sehr geschätzte Kollegin mit besonderer Expertise im Erbrecht für die Kanzlei gewinnen können. Auf diese Weise wird das umfassende Beratungsangebot der Deutschen Stiftungsanwälte künftig im Bereich des Erbrechts weiter vertieft und erweitert.“, so Dr. Anna Kraftsoff, Partnerin und Leiterin des Berliner Büros bei den Deutsche Stiftungsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

RA Marcel Werner (Stiftung Mercator GmbH) steigt als Of Counsel ein

Zum 1. Dezember 2023 hat Herr RA Marcel Werner, Chefjustiziar bei der Stiftung Mercator GmbH, seine Tätigkeit als Of Counsel bei den Deutschen Stiftungsanwälten aufgenommen. Damit verstetigen die Deutschen Stiftungsanwälte ihre starke Verbindung zu Marcel Werner, mit welchem bereits in der Vergangenheit, insbesondere gemeinsam mit RA und Partner Benjamin Weber, in verschiedenen Projekten eine konstruktive Zusammenarbeit stattfand. RA Weber und RA Werner haben so u.a. gemeinsam das Fokuswebinar „Compliance in Stiftungen und anderen steuerbegünstigten Körperschaften“ bei der Deutschen Stiftungsakademie gGmbH begründet, in welchem Führungskräften aus dem Dritten Sektor die Relevanz von Compliance dargestellt wird und praxisnahe Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie ein Compliance Management System bestehende Haftungsrisiken für die verantwortlichen Personen reduzieren kann. Weiterhin schreiben die beiden Rechtsanwälte regelmäßig Veröffentlichungen zu aktuellen Themen des Non-Profit Rechts. Kürzlich erschien ihr Artikel „Politische Betätigung gemeinnütziger Körperschaften – Ausreichend geregelt oder in Teilen noch ungewiss?“ in dem Schwerpunktheft des BetriebsBeraters „Stiftungen Gemeinnützigkeitsrecht“.

Herr Werner ist Chefjustiziar der Stiftung Mercator mit Sitz in Essen. In dieser Funktion verantwortet er insbesondere den Rechts- und Compliance Bereich. Daneben ist er als Autor und Referent tätig.

Vor seiner Tätigkeit bei der Stiftung Mercator sammelte Herr Werner umfassende Erfahrungen in internationalen Großkanzleien in den Bereichen des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts in Frankfurt/Main und Düsseldorf, insbesondere in der Magic Circle Kanzlei Linklaters LLP. Leidenschaft für die Arbeit im Dritten Sektor entdeckte Herr Werner während seiner Referendariatstage bei der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach – Stiftung mit Sitz in Essen.

„Wir freuen uns außerordentlich, mit Marcel Werner einen sehr geschätzten und im Markt überaus anerkannten Kollegen für eine Mitarbeit in unserer Kanzlei gewonnen zu haben. Dies demonstriert unsere herausragende Position, die wir in der Beratung zu allen Fragen des Non-Profit Rechts erreicht haben und wird die Wahrnehmung für unser Angebot weiter stärken. Insbesondere verdeutlicht dies noch einmal die Praxisnähe der Kanzlei.“, freut sich Benjamin Weber, Partner bei den Deutsche Stiftungsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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Mögliche Registerpflichten von steuerbegünstigten Körperschaften

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29.07.2024

Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz II 2024 sieht Abschaffung der zeitnahen Mittelverwendung und Klarstellungen zur politischen Betätigung steuerbegünstigter Körperschaften vor

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12.07.2024

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Entscheidungsbesprechung – Kein doppeltes Satzungserfordernis beim planmäßigen Zusammenwirken gemeinnütziger Organisationen

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27.10.2023

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Entscheidungsbesprechung – Besteuerung eines Promotionsstipendiums

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22.08.2023

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Die Deutschen Stiftungsanwälte haben das deutsche Netzwerk des Global Compact der Vereinten Nationen bei der Gründung eines eingetragenen Vereins beraten. Die Gründung des UN Global Compact Netzwerk Deutschland e.V. schafft ein Fundament, auf dessen Basis die Initiative ihren Einsatz für eine nachhaltige und verantwortungsvolle Wirtschaft intensivieren kann....

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02.08.2023

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Die Erhaltung des Stiftungsvermögens wird von Stiftungsverantwortlichen oft mit Unsicherheiten und Haftungsrisiken in Verbindung gebracht. Einen Überblick über rechtliche Vorgaben und Haftungsfragen des Vermögenserhalts bietet der folgende Beitrag von Dr. Anna Kraftsoff in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift KommunalPraxis spezial....

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18.04.2024

Steuerfreiheit eines Stipendiums und Anrechenbarkeit auf die Werbungskosten

von Dr. Anna Kraftsoff, Stiftung&Sponsoring – Ausgabe 01/2023 – den Artikel finden Sie hier

SuS_2023-01_Kraftsoff

17.03.2024

Das Demokratiefördergesetz wird kommen

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Deutsche Stiftungsanwälte setzen ihr Wachstum mit neuen Partnern fort!

Zum neuen Jahr werden Benjamin Weber (Essen) und Dr. Anna Kraftsoff (Berlin) in den Kreis der Partner aufgenommen. Durch die Erweiterung des Partnerkreises verstetigt die Kanzlei ihren seit Jahren anhaltenden Wachstumskurs....

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