12.07.2024

Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz II 2024 sieht Abschaffung der zeitnahen Mittelverwendung und Klarstellungen zur politischen Betätigung steuerbegünstigter Körperschaften vor

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat unlängst einen Referentenentwurf für ein zweites Jahressteuergesetz 2024 veröffentlicht. Gemäß Referentenentwurf soll die Pflicht steuerbegünstigter Körperschaften zur zeitnahen Mittelverwendung mit Wirkung zum 01. Januar 2025 abgeschafft werden. Zudem soll gesetzlich klargestellt werden, dass steuerbegünstigte Körperschaften auch zu tagespolitischen Themen gelegentlich Stellung beziehen dürfen, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden. Das BMF reagiert mit dem Gesetzesentwurf auf den Ruf nach einer Reform des Gemeinnützigkeitsrechts. Die Verbände sind nun bis zum 17. Juli 2024 zur Stellungnahme aufgefordert. Das endgültige Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens bleibt mit Spannung abzuwarten.

Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung soll abgeschafft werden

Steuerbegünstigte Körperschaften wie gemeinnützige Stiftungen und gGmbHs müssen ihre Mittel bislang vorbehaltlich der Rücklagen- und Vermögensbildung (§ 62 AO) zeitnah für ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden. Grundsätzlich sind die Mittel der Körperschaft z.B. Spenden, Beiträge, Erträge aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben oder der Vermögensverwaltung demnach spätestens in den auf den Zufluss folgenden zwei Kalender- oder Wirtschaftsjahren für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden. Bereits die zum 29.12.2021 in Kraft getretene Gemeinnützigkeitsrechtsreform hatte das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung aufgeweicht, indem dieser nicht für steuerbegünstigte Körperschaften mit jährlichen Einnahmen von nicht mehr als 45 000 Euro galt, § 55 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 AO.

Der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz II enthält nun mit der Aufhebung des § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO eine kleine Revolution des Gemeinnützigkeitsrechts. Die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung ebenso wie die korrespondierenden Regelungen der Rücklagenbildung des § 62 AO und des § 63 Abs. 4 AO entfallen damit ersatzlos.

Gemäß dem Regierungsentwurf kommt der Gesetzgeber mit der geplanten Abschaffung der zeitnahen Mittelverwendung dem Ruf des Sektors nach einem Mehr an Flexibilität und Weniger an Bürokratie nach. So müssen steuerbegünstigte Körperschaften künftig etwa keine Mittelverwendungsrechnung mehr aufstellen, um die zeitnahe Mittelverwendung nachzuweisen. Ferner soll die Leistungsbeziehung zwischen gemeinnützigen Körperschaften gestärkt und damit Kooperationen gefördert werden.

Die Abschaffung der zeitnahen Mittelverwendung birgt die Gefahr der Entstehung steuerbegünstigter Körperschaften, die Mittel ansparen, ohne diese zur Zweckverwirklichung zu verwenden. Die Gesetzesbegründung verweist insofern auf das Prinzip der Ausschließlichkeit nach § 56 AO. Ausschließlichkeit liegt hiernach vor, wenn eine Körperschaft nur ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verfolgt. Die dauerhafte Anhäufung von Vermögen, ohne dies für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke der Körperschaft zu verwenden, stellt folglich einen Verstoß gegen das Prinzip der Ausschließlichkeit dar.

Klarstellung zur politischen Betätigung: Gelegentliche Stellungnahmen zu tagespolitischen Themen unschädlich

Aufgrund unscharfer Rechtsbegriffe und auslegungsbedürftiger Normen besteht bei Stiftungen und anderen steuerbegünstigten Organisationen Verunsicherung in Bezug auf eine politische Betätigung. Laut Umfragen befürchten ein großer Teil der steuerbegünstigten Körperschaften in Deutschland negative Folgen, wenn sie sich politisch äußern oder betätigen. Die unterschiedliche finanzgerichtliche und behördliche Auslegung der politischen Betätigung in Bezug auf die einzelnen steuerbegünstigten Zwecken hatte dieses Verunsicherung weiter verstärkt. So war beispielsweise umstritten, ob bei einer Podiumsdiskussion einer steuerbegünstigten Stiftung mit Bezug zu ihren steuerbegünstigten Zwecken das gesamte politische Spektrum des Deutschen Bundestages einzubeziehen sei oder nicht.

Der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz II begegnet der vorherrschenden Unsicherheit mit einer gesetzlichen Klarstellung. So soll der § 58 AO um eine Nr. 11 ergänzt werden, nach deren Wortlaut eine steuerbegünstigte Körperschaft außerhalb ihrer Satzungszwecke gelegentlich zu tagespolitischen Themen Stellung nehmen kann, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden. Auf diese Weise soll das demokratische Engagement von steuerbegünstigten Körperschaften unterstützt und gefördert werden.

Stiftungen und andere steuerbegünstige Körperschaften haben dennoch bei politischen Äußerungen weiterhin eine gewisse Vorsicht zu wahren. Denn die Gesetzesbegründung stellt ebenso klar, dass „gelegentliche“ Stellungnahmen nicht umfassen, sich bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu politischen Themen zu äußern. Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung im Einzelfall müssen die politischen Stellungnahmen aufgrund eines besonderen Anlasses erfolgen und der steuerbegünstigten Zweckverfolgung untergeordnet sein. Auch bleibt zu berücksichtigen, dass parteipolitische Stellungnahmen mit Blick auf § 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 AO immer gemeinnützigkeitsschädlich sind.

Der Referentenentwurf folgt damit insbesondere den Forderungen der Deutschen Stiftungsanwälte, welche diese in ihrer jüngsten Veröffentlichung zu diesem Themenkomplex dargelegt haben, vgl. Weber/Werner, BB 2023, 2760-2766.

 

Die Verbände sind nun bis zum 17. Juli 2024 aufgefordert, zum Referentenentwurf Stellung zu nehmen. Das endgültige Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens bleibt mit Spannung abzuwarten.

Sie haben Beratungsbedarf? Die Deutschen Stiftungsanwälte stehen Ihnen mit stiftungs- und gemeinnützigkeitsrechtlicher Expertise zur Seite:

T +49 201 8401 120

M weber@stiftungsanwaelte.de

 

Willkommen bei den Deutschen Stiftungsanwälten, Donja Burghardt!

Zum 01.01.2025 begrüßen wir Donja Burghardt als neues Mitglied unseres Teams. Donja wird uns dabei unterstützen unseren Standort in München weiter auszubauen....

weiterlesen
01.01.2025

Update Jahressteuergesetz 2024: Keine Abschaffung des Gebots der zeitnahen Mittelverwendung

Kontrovers diskutiert wurde die im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 vorgesehene Abschaffung des Gebots der zeitnahen Mittelverwendung. Eine Aufhebung des § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO wurde nun vom Bundesrat abgelehnt. Ebenso schaffte es die angedachte Klarstellung zur politischen Betätigung steuerbegünstigter Organisationen nicht in das frisch verabschiedete Jahressteuergesetz 2024. Stattdessen enthält das Gesetz die Einführung des Zwecks der Wohngemeinnützigkeit sowie eine Anpassung bei der Rücklagenbildung....

weiterlesen
05.12.2024

Die E-Rechnung kommt – Handlungsbedarf für Stiftungen und NPOs?

Ab dem 01.01.2025 wird die Pflicht zum Empfang und zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) in Deutschland schrittweise eingeführt. Während es für den Rechnungsausgang noch Übergangsfristen gibt, gilt für den Rechnungseingang: Alle inländischen Unternehmen müssen bereits ab 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen in der vorgeschriebenen Form zu empfangen.​ Was bedeutet die Umstellung im Detail und welche Schritte müssen Stiftungen und NPOs jetzt unternehmen?...

weiterlesen
01.12.2024

Das Stiftungsregister – Überblick und Debatte

In Umsetzung der Stiftungsrechtsreform wird zum 01.01.2026 ein Stiftungsregister als öffentliches Register beim Bundesamt für Justiz eingerichtet, um die Transparenz von Stiftungen im Rechtsverkehr zu erhöhen. Anlässlich des Referentenentwurfs zur Verordnung zum Betrieb des Stiftungsregisters (StiftRV-E) diskutiert die Stiftungsbranche Nachbesserungsbedarf des geplanten Registers. Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die neue Registerpflicht und aktuelle Debatte....

weiterlesen
31.10.2024

BFH: Freibetrag bei Übertragung von Vermögen auf eine Familienstiftung

Der Bundesfinanzhof hat unlängst entschieden: Beim Übergang von Vermögen auf eine Familienstiftung ist für die Bestimmung der anwendbaren Steuerklasse und des Freibetrags als „entferntester Berechtigter“ zum Schenker derjenige anzusehen, der nach der Stiftungssatzung potentiell Vermögensvorteile aus der Stiftung erhalten kann. Unerheblich ist, ob die Person zum Zeitpunkt des Stiftungsgeschäfts schon geboren ist, jemals geboren wird und tatsächlich finanzielle Vorteile aus der Stiftung erlangen wird....

weiterlesen
01.10.2024

Mögliche Registerpflichten von steuerbegünstigten Körperschaften

Nicht erst mit der Einführung des Zuwendungsempfängerregisters und des reformierten Lobbyregistergesetzes  ist die Regelungsdichte  an möglichen Registerpflichten für Stiftungen und andere steuerbegünstigte Körperschaften weiter angewachsen. In dem Beitrag „Mögliche Registerpflichten von steuerbegünstigten Körperschaften: Ein Überblick“ in der aktuellen Ausgabe des Betriebs-Berater zeigen RA Benjamin Weber und RA Marcel Werner überblicksartig die wesentlichen Registerpflichten auf und sensibilisieren für Konsequenzen bei möglichen Compliance-Verstößen....

weiterlesen
29.07.2024

Verschärfung der Lobbyregisterpflichten: Ablauf der Übergangsfrist zum 30. Juni 2024

Das am 01. März 2024 in Kraft getretene Lobbyregisteränderungsgesetz sieht massive Verschärfungen der bestehenden Lobbyregisterpflicht vor. Zum 30. Juni 2024 läuft nun die Übergangsfrist zur Anpassung an die neue Gesetzeslage aus. Stiftungen und andere NPOs stehen in der Pflicht bis einschließlich 30. Juni alle bestehenden Registereinträge entsprechend der neuen Gesetzeslage zu überarbeiten und zur Veröffentlichung im Lobbyregister freizugegeben. Ein Verstoß stellt eine bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit dar....

weiterlesen
20.06.2024

Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 – Neuerungen für Stiftungen und NPOs

Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums der Finanzen für ein Jahressteuergesetz 2024 enthält für steuerbegünstigte Körperschaften relevante umsatzsteuerrechtliche Neuerungen. Von Interesse sind die geplanten Änderungen insbesondere für Stiftungen und NPOs, die sich in den Bereichen Sport und Bildung betätigen. ...

weiterlesen
20.06.2024

Impressumspflicht nach Digitale-Dienste-Gesetz: Handlungsbedarf für Webseite-Betreiber

Am 14.05.2024 trat das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft. Es vereinheitlicht die rechtlichen Vorgaben für Internetplattformen und Anbieter digitaler Dienste und setzt das Telemediengesetz (TMG) sowie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) außer Kraft. Stiftungen und andere NPOs, die eine Webseite betreiben, stehen nun in der Pflicht, ihr Impressum der neuen Rechtslage entsprechend anzupassen....

 

weiterlesen
14.05.2024

Die Deutschen Stiftungsanwälte begleiten Gründung des Berliner Stiftungen e.V.  

Im Rahmen der 15. Berliner Stiftungswoche wurde der Verein Berliner Stiftungen e.V. gegründet. Die Berliner Stiftungswoche gGmbH geht mit Gründung eines eingetragenen Vereins neue Wege, um Berlin als Stiftungshauptstadt zu etablieren. Seitens der Deutschen Stiftungsanwälte wurde die Vereinsgründung von Rechtsanwalt und Partner Benjamin Weber begleitet....

weiterlesen
17.04.2024

Entscheidungsbesprechung – Kein doppeltes Satzungserfordernis beim planmäßigen Zusammenwirken gemeinnütziger Organisationen

Das FG Hamburg erteilte dem bislang von der Finanzverwaltung verlangten doppelten Satzungserfordernis bei Kooperationen iSd § 57 Abs. 3 S. 1 AO mit Urteil v. 26.9.2023 eine Absage. RA Andrea Schildhorn bespricht das Urteil des FG Hamburg in der aktuellen Ausgabe der Stiftung & Sponsoring....

weiterlesen
28.02.2024

Entscheidungsbesprechung – Spendenabzug bei Gewährung eines Darlehens an den Stifter im zeitlichen Zusammenhang mit einer Spende an die Stiftung

Der BFH stellte mit Urteil v. 26.4.2023 klar, dass ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen einer Vermögensstockspende und der Gewährung eines verzinslichen Darlehens an den Zuwendenden nicht schon grundsätzlich zu einer Versagung des Spendenabzugs führt. Dr. Anna Kraftsoff und Christina Durwen besprechen das Urteil in der aktuellen Ausgabe der Stiftung&Sponsoring und zeigen auf, warum in der Praxis dennoch Vorsicht geboten bleibt....

weiterlesen
28.02.2024

Die Deutschen Stiftungsanwälte wachsen auch in 2023 weiter

Nach einem äußerst erfolgreichen Jahr bauen die Deutschen Stiftungsanwälte ihre personelle Präsenz im letzten Quartal weiter aus. Fortan verstärkt Zita von Klot-Wesemann das Team der Deutschen Stiftungsanwälte am Berliner Standort. Zudem konnte RA Marcel Werner von der Stiftung Mercator GmbH als Of Counsel gewonnen werden....

weiterlesen
19.12.2023

Die Deutschen Stiftungsanwälte beraten die Randstad Stiftung bei der Umwandlung in eine Verbrauchsstiftung

Gemeinsam mit den Deutschen Stiftungsanwälten schlug die Randstad Stiftung den Weg der Umwandlung von einer Ewigkeits- in eine Verbrauchsstiftung ein. Mit Genehmigung der Stiftungsaufsicht wird die Randstad Stiftung ihr gesamtes Stiftungsvermögen in Höhe von rd. EUR 1 Mio. nun innerhalb von knapp zwei Jahren für gemeinnützige Projekte im Sinne des originären Willens der Stifterin für das Allgemeinwohl einsetzen. Im Umwandlungsverfahren konnte das reformierte Stiftungsrecht effektiv zugunsten der Stiftung genutzt werden....

weiterlesen
11.12.2023

Politische Betätigung gemeinnütziger Körperschaften – Ausreichend geregelt oder in Teilen noch ungewiss?

Aufgrund unscharfer Rechtsbegriffe und auslegungsbedürftiger Normen besteht bei Stiftungen und anderen steuerbegünstigten Körperschaften Verunsicherung in Bezug auf eine politische Betätigung. In Ausgabe 48/2023 des Betriebs-Berater analysieren RA Benjamin Weber und RA Marcel Werner die aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungspraxis und fordern den Gesetzgeber zur Konkretisierung auf....

weiterlesen
28.11.2023

Compliance-Management-System – eine Hilfe für alle Beteiligten

Das Thema Compliance nimmt für Stiftungen mit der Einführung der Business Judgement Rule durch die Stiftungsrechtsreform weiter an Fahrt auf. In der aktuellen Ausgabe des Stiftungsmagazins der BW-Bank (Heft II/2023) zeigen Dr. Anna Kraftsoff und RA Benjamin Weber praxisnah wie sich Compliance etwa durch die Erstellung einer Compliance-Matrix in die Organisationskultur von Stiftungen integrieren lässt....

weiterlesen
27.10.2023

Entscheidungsbesprechung – Keine einkommensteuerliche Anerkennung einer Spende an eine Stiftung mit Sitz in der Schweiz

Private Auslandsspenden sind häufig mit Unsicherheiten verbunden. In einer aktuellen Entscheidung vereint das Finanzgericht München die Abzugsfähigkeit einer Spende an eine gemeinnützige Stiftung mit Sitz in der Schweiz als Sonderausgabe. Dr. Anna Kraftsoff und Christina Durwen besprechen in der Zeitschrift Stiftung & Sponsoring die Folgen des Urteils für die Praxis....

weiterlesen

Entscheidungsbesprechung – Besteuerung eines Promotionsstipendiums

In einer aktuellen Entscheidung bestätigt der Bundesfinanzhof die gerichtliche Linie bei der Beurteilung der Steuerfreiheit von Stipendien. Dr. Jasmin Gharsi-Krag erläutert hierzu in der Zeitschrift Stiftung & Sponsoring, welche Grundsätze Stiftungen bei der Vergabe von Stipendien beachten sollten....

weiterlesen
22.08.2023

Die Deutschen Stiftungsanwälte beraten den UN Global Compact Netzwerk Deutschland e.V. bei seiner Gründung

Die Deutschen Stiftungsanwälte haben das deutsche Netzwerk des Global Compact der Vereinten Nationen bei der Gründung eines eingetragenen Vereins beraten. Die Gründung des UN Global Compact Netzwerk Deutschland e.V. schafft ein Fundament, auf dessen Basis die Initiative ihren Einsatz für eine nachhaltige und verantwortungsvolle Wirtschaft intensivieren kann....

weiterlesen
02.08.2023

Erhaltung des Stiftungsvermögens – Rechtliche Vorgaben und Haftungsfragen

Die Erhaltung des Stiftungsvermögens wird von Stiftungsverantwortlichen oft mit Unsicherheiten und Haftungsrisiken in Verbindung gebracht. Einen Überblick über rechtliche Vorgaben und Haftungsfragen des Vermögenserhalts bietet der folgende Beitrag von Dr. Anna Kraftsoff in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift KommunalPraxis spezial....

weiterlesen

Compliance in Stiftungen – Mehrwert oder Papiertiger?

Compliance ist branchenübergreifend in aller Munde. Mit der kommenden Einführung der Business Judgement Rule durch die Stiftungsrechtsreform nimmt das Thema  auch für Stiftungen weiter an Fahrt auf.  RA Benjamin Weber und RA Marcel Werner gehen in der aktuellen Ausgabe des BetriebsBerater der Frage nach: Compliance in Stiftungen – Mehrwert oder Papiertiger?...

weiterlesen

Berliner Stiftungen im Gespräch – Schering Stiftung

Eine starke Zivilgesellschaft leistet wesentliche Beiträge, die aktuellen Herausforderungen zu bewältigen: Von Corona-Pandemie über Krieg in der Ukraine hin zu Inflation, Klimakollaps, soziale Gerechtigkeit, Bildung und Kulturvielfalt. Gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung diskutieren wir, wie die Gestaltungskraft der ...

weiterlesen
18.04.2024

Steuerfreiheit eines Stipendiums und Anrechenbarkeit auf die Werbungskosten

von Dr. Anna Kraftsoff, Stiftung&Sponsoring – Ausgabe 01/2023 – den Artikel finden Sie hier

SuS_2023-01_Kraftsoff

17.03.2024

Das Demokratiefördergesetz wird kommen

RA Benjamin Weber und RA Mattheo Ens geben in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Stiftung & Sponsoring einen Überblick über die Ziele und Inhalte des Entwurfes für das Gesetz zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltsgestaltung, Extremismusprävention und politischer Bildung (Demokratiefördergesetz)....

weiterlesen

Deutsche Stiftungsanwälte setzen ihr Wachstum mit neuen Partnern fort!

Zum neuen Jahr werden Benjamin Weber (Essen) und Dr. Anna Kraftsoff (Berlin) in den Kreis der Partner aufgenommen. Durch die Erweiterung des Partnerkreises verstetigt die Kanzlei ihren seit Jahren anhaltenden Wachstumskurs....

weiterlesen