Der Erhalt des Stiftungsvermögens wird oft mit Unsicherheiten und Haftungsrisiken in Verbindung gebracht. Umso lohnenswerter ist es für Stiftungsverantwortliche, sich näher mit den rechtlichen Vorgaben des Vermögenserhalts zu beschäftigen: Welche Ausnahmen vom Vermögenserhaltungsgrundsatz bestehen? Wie lassen sich Haftungsrisiken durch eine vorausschauende Satzungsgestaltung begrenzen? Welche Neuerungen sind durch die Stiftungsrechtsreform zu berücksichtigen?
Diese und weitere Fragen rund um den Vermögenserhalt beantwortet Dr. Anna Kraftsoff, Partnerin und Rechtsanwältin bei den Deutschen Stiftungsanwälten sowie Leiterin des Berliner-Regionalbüros von Deutsches Stiftungszentrum, in Ausgabe 1/2023 der Zeitschrift „KommunalPraxis spezial“.