Seit 1. Juli 2023 ist das neue Stiftungsrecht in Kraft. Neben neuen Regelungen zum Stiftungsvermögen und zu Satzungsänderungen bis hin zur Beendigung von Stiftungen des bürgerlichen Rechts führt die Stiftungsrechtsreform auch die Business Judgement Rule in § 84a Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein. Damit nimmt das Thema Compliance für Stiftungen weiter an Fahrt auf. Bei den handelnden Personen entsteht Handlungsbedarf, die organisatorischen Vorkehrungen zur Reduzierung von persönlichen Haftungsrisiken bis hin zum Entzug der Gemeinnützigkeit zu schaffen.
In Ausgabe 02/2023 des Stiftungsmagazins der BW-Bank zeigen Dr. Anna Kraftsoff, Rechtsanwältin und Partnerin sowie Leiterin des Berliner-Regionalbüros des Deutschen Stiftungszentrums, und Benjamin Weber, Rechtsanwalt und Partner, praxisnah wie sich Compliance etwa durch die Erstellung einer Compliance-Matrix in die Organisationskultur von Stiftungen integrieren lässt.