Steuerbegünstige Körperschaften bilden eine wichtige Brücke zwischen Zivilgesellschaft und Politik. Laut Umfragen befürchten 80 Prozent der steuerbegünstigten Körperschaften in Deutschland negative Folgen, wenn sie sich politisch äußern oder betätigen.
Mit dem vieldiskutierten Attac-Urteil sowie dem BUND-Urteil des Bundesfinanzhofs wurde klargestellt, dass eine politische Betätigung zulässig ist, sofern sie dem anerkannten gemeinnützigen Zweck der Körperschaft im Sinne der AO dient, die vertretene Auffassung objektiv und sachlich fundiert sowie parteipolitisch neutral ist und die politische Einflussnahme die anderen von der Körperschaft entfalteten Tätigkeiten nicht weit überwiegt. Daneben dürfen sich steuerbegünstigte Körperschaften außerhalb der Satzungszwecke vereinzelt zu tagespolitischen Themen äußern. Dennoch besteht in der Praxis bedingt durch unscharfe Rechtsbegriffe und auslegungsbedürftige Normen weiterhin Verunsicherung. Insbesondere bleibt fraglich, wann die unmittelbare Einwirkung auf politische Parteien und die staatliche Willensbildung gegenüber der Förderung des steuerbegünstigten Zwecks „in den Hintergrund“ tritt.
In der Ausgabe 48/2023 des Betriebs-Berater analysieren Benjamin Weber, Rechtsanwalt und Partner bei den Deutschen Stiftungsanwälten, und Marcel Werner, Of-Counsel bei den Deutschen Stiftungsanwälten sowie Syndikus-Rechtsanwalt und Chefjustiziar bei der Stiftung Mercator GmbH, die aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungspraxis und fordern den Gesetzgeber zur Konkretisierung auf.