Das Thema Compliance nimmt in seiner Bedeutung stetig zu. Auch für steuerbegünstigte Körperschaften spielt die Einhaltung der für sie geltenden satzungsmäßigen und gesetzlichen Vorgaben eine immer bedeutendere Rolle. Insbesondere im Hinblick auf die Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts ist die Einhaltung der hier geltenden Regelungen für die verantwortlichen Organmitglieder essenziell, um monetäre Schäden von der Körperschaft und sich selbst fernzuhalten. Neben der Pflicht zur Einhaltung der rechtliche Rahmenbedingungen beinhalten laufende Geschäftsführungsentscheidungen das Risiko der Verursachung eines Schadens. Die gesetzliche Einführung der Business Judgement Rule zum 01.07.2023 für Stiftungen des bürgerlichen Rechts bietet zukünftig auch für deren Organe eine Orientierung, wann eine Pflichtverletzung des verantwortlichen Organs im Rahmen der laufenden Geschäftsführung vorliegt und wann nicht.
Doch was gilt es zu beachten, damit Compliance Management Systeme nicht zum zahnlosen Papiertiger werden? Diese und viele andere spannende Fragen beantworten die Rechtsanwälte Marcel Werner und Benjamin Weber in Ausgabe 19/2023 des BetriebsBerater.