Private Auslandsspenden sind häufig mit Unsicherheiten verbunden. So verneinte das Finanzgericht München in einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 31.3.2022 – 10 K 1766/20) die Abzugsfähigkeit einer Spende an eine gemeinnützige Stiftung mit Sitz in der Schweiz als Sonderausgabe. Diese Urteil dürfte nicht nur Einfluss auf Spenden in die Schweiz haben, sondern auch für die Frage relevant sein, ob schweizerische Non-Profit-Organisationen zukünftig institutionell von deutschen steuerbegünstigten Körperschaften gefördert werden können.
Dr. Anna Kraftsoff, Rechtsanwältin bei den Deutschen Stiftungsanwälten sowie Leiterin des Berliner-Regionalbüros des Deutschen Stiftungszentrums, und Christina Durwen, Studentische Mitarbeiterin bei den Deutschen Stiftungsanwälten, besprechen das Urteil in Ausgabe 4/2023 der Zeitschrift Stiftung & Sponsoring und zeigen auf, wie Privatpersonen ausländische NPOs auf alternativem Weg unterstützen können