Die Deutschen Stiftungsanwälte haben die Randstad Stiftung bei der Umwandlung von einer Ewigkeits- in eine Verbrauchsstiftung begleitet. Gemeinsam mit den Deutschen Stiftungsanwälten schlug die Randstad Stiftung diesen Weg bereits im Jahr 2022 ein, der nunmehr mit der Genehmigung der entsprechenden Satzungsänderung einen erfolgreichen Abschluss findet. Hiernach wird die Randstad Stiftung ihr gesamtes Stiftungsvermögen in Höhe von rd. EUR 1 Mio. wirkungsvoll bis zum 31. Dezember 2025 für ihre gemeinnützigen Zwecke im Sinne des originären Willens der Stifterin für das Allgemeinwohl einsetzen.
Die Randstad Stiftung wurde im Jahr 2005 von der Randstad Deutschland GmbH & Co. KG mit dem Ziel gegründet, Aktivitäten insbesondere in den Bereichen Erziehung, Bildung und berufliche Bildung zu fördern. Die Randstad Stiftung unterstützt und begleitet hierbei beispielsweise bildungs- und berufsbezogene Projekte, um Übergangsphasen von Lernen und Arbeiten zu gestalten, neue Karrierewege zu initiieren und die barrierefreie Teilhabe von Menschen in Bildung und Beruf auszubauen
Die Stiftungsrechtsreform eröffnet neue Wege für die Umwandlung in eine Verbrauchsstiftung
Mit Inkrafttreten der Stiftungsrechtsreform am 1. Juli 2023 wurde die Umwandlung von einer auf unbestimmte Zeit errichteten Stiftung in eine Verbrauchsstiftung bundeseinheitlich im BGB gesetzlich kodifiziert. Durch die Umwandlung wird das Grundstockvermögen der Stiftung zu sonstigem Vermögen (Verbrauchsvermögen) und wird innerhalb eines festgelegten Zeitraums zur Zweckverwirklichung verbraucht. Nach der Regelung des § 85 Abs. 1 Satz 4 BGB kann eine Ewigkeitsstiftung nunmehr durch Satzungsänderung in eine Verbrauchsstiftung umgewandelt werden, sofern der Stiftungszweck nicht mehr dauernd und nachhaltig erfüllt werden kann und dies durch die Umwandlung während des Verbrauchszeitraums wieder ermöglicht wird.
Die Umwandlung erfolgt durch eine Satzungsänderung, in der die Verwendung des Stiftungsvermögens innerhalb eines fest definierten Verbrauchszeitraums festgelegt wird. Mit Genehmigung der Satzungsänderung durch die Stiftungsaufsicht tritt die Umwandlung in Kraft.
Die Umwandlung einer Ewigkeitsstiftung in eine Verbrauchsstiftung ist das mildere Mittel zu einer Auflösung der Stiftung und ermöglicht es, den historischen Stifterwille über den Verbrauchszeitraum hin im ursprünglichen Sinne zu verwirklichen.
Die Randstad Stiftung geht in den Verbrauch
Durch den durch die Satzungsänderung eingeleiteten Verbrauchszeitraum ist es der Randstad Stiftung nunmehr möglich, innerhalb von knapp zwei Jahren ihre allgemeinwohlfördernden Projekte in dem ursprünglich von der Stifterin angedachten Umfang zu realisieren und damit ihre einzigartige Arbeit im Sinne des Stiftungszweckes, insbesondere der Berufsbildung und Berufsausbildung sowie von Wissenschaft und Forschung nach über zwanzig Jahren erfolgreich zu beenden.